Wir wollen nicht weggespart werden!
Mit Stock und Hund bei den Haushaltsberatungen dabei
Mit Stock und Hund und aufmerksamen Ohren
„Mit Weißen Stöcken, Führhunden und aufmerksamen Ohren werden Mitglieder des BSVSH dabei sein, wenn unsere Landtagsabgeordneten am 15. Februar 2024 um 15:00 Uhr die sozialen Teile des Haushalts besprechen“, kündigt Dr. Jürgen Trinkus an. Er ist der Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein.
Ministerpräsident Daniel Günter hat laut DPA versprochen, dass die Koalition auch in diesem schwierigen Haushalt „Unwuchten“ vermeiden will. Menschen, die auf den Bezug von Blinden- oder Taubblindengeld angewiesen sind, wollen wissen, ob das auch für sie gilt.
Gelegenheit dazu wird sein bei der öffentlichen gemeinsamen Sitzung der parlamentarischen Ausschüsse für Soziales und Finanzen am 15. Februar 2024 um 15:00 Uhr im Landeshaus, Düsternbroker Weg 70. Der BSVSH ermuntert alle, die es angeht, sich aus erster Hand über die Haushaltsdebatte zu informieren. Dazu besteht Gelegenheit durch den Besuch der öffentlichen Sitzungen oder per Livestream von Parlaradio.
Schwierige Haushaltslage
Die Haushaltslage ist diesmal sicher besonders schwierig. Sie war immer besonders schwierig und das wird wohl so bleiben. Soll die Schere noch weiter aufgehen? Die Betroffenen fragen sich: Sollen wir weiter abgehängt werden im bummelletzten Land im bundesweiten Blindengeld-Ranking? Wir verstehen es nicht, doch wir haben noch Hoffnung!
Nachteilsausgleich unbestritten
Die Notwendigkeit des Nachteilsausgleichs für ein selbstbestimmtes Leben in Würde ist unbestritten, wenn man den Einschätzungen der Mitglieder des Sozialausschusses nach der Anhörung am 9. Februar 2023 glauben darf. Praktisch hatte das bislang keine Auswirkungen.
Das Land hat das Blindengeld, also den Nachteilsausgleich für blinde und taubblinde Menschen, nicht nur seit langem eingefroren – seit 2013 bei 300 Euro im Monat. Weil die Zahl der Leistungsbezieher seit längerem Rückläufig ist, wird infolge fehlender Anhebung in der Summe sogar weniger ausgegeben für Blinden- und Taubblindengeld. Gab es 2008 noch 4.459 Anspruchsberechtigte, waren es Anfang 2023 nur noch 2.865. Das mag eine statistisch nicht ins Gewicht fallende Gruppe sein. Die Menschen hinter der Statistik müssen aber gravierende Nachteile in Mobilität und Orientierung durch Mehraufwendungen ausgleichen.
Inflationsausgleich gehört im ganzen Wirtschafts- und Sozialgefüge zu den nötigen Anpassungen von den Renten bis zum Mindestlohn, bei den Einkünften aller, die durch Streiks und Blockaden Druck aufbauen können. Wir fragen: Wo bleiben soziale Gruppen ohne Druckmittel, ohne diese Durchsetzungskraft?
Die blinden und taubblinden Menschen haben das Nachsehen in doppelter Weise: Für ihren Nachteilsausgleich bekommen Sie den Inflationsausgleich seit mehr als 10 Jahren nicht; und sie müssen natürlich trotzdem die gestiegenen Mehrkosten bezahlen für unverzichtbare Dienstleistungen zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Die Bedeutung des einkommens- und vermögensunabhängigen Nachteilsausgleichs kann hier nur schlaglichtartig verdeutlicht werden. Fürs tägliche Einkaufen müssen sich blinde Menschen sozusagen Augen borgen von Begleitern oder nicht mehr flächendeckend vorhandenem Fachpersonal. Haushaltstechnik im unteren Preissegment beispielsweise ist selten barrierefrei. Alltag ohne Sehvermögen ist aufwändig. Selbstbestimmtes Leben in Würde ist ohne Mehraufwand nicht zu haben.
Taxikosten um 60 % gestiegen
Der BSVSH hat Tarifexperten gebeten darzustellen, wie sich die Taxigebühren seit 2013 in SH entwickelt haben. Demnach sind diese seither im Landesdurchschnitt um 60% gestiegen.
Im Flächenland Schleswig-Holstein, wo die Wege länger und weniger erschlossen sind, ist das Blindengeld nicht mal halb so hoch wie im Stadtstaat Hamburg. In Hamburg wurde das Blindengeld zum 1. Juli 2023 auf 641,13 Euro monatlich erhöht. In Schleswig-Holstein zuletzt im J. 2013 auf 300,00 Euro. Auch Thüringen, wo es das fortschrittliche Sinnesgeldgesetz gibt, sah sich in der Lage, das Blindengeld zum 01.07.2023 auf 472 Euro anzuheben.
Wir erwarten kein Hamburger Leistungsniveau. Wir wissen, dass die Wirtschaftskraft der Metropole höher ist. Aber den Bundesdurchschnitt, den halten wir für angemessen und geboten.
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