Sprachlos
Lübeck und Kiel am 12.12.2024
Versprochen und gebrochen?
Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH): Die geplante Anhebung des Blindengelds ist nur Kosmetik
Was wir zum TOP 23 der Plenartagung des Landtags am 13.12.2024: „Erhöhung des Landesblindengeldes“ zu sagen haben:
Wir, die blinden und taubblinden Menschen in Schleswig-Holstein, haben die Mitteilung vom 09.12.2024 zur Kenntnis genommen, dass nun ein „Herzenswunsch“ der Sozialministerin Aminata Touré in Erfüllung geht und das Versprechen des Koalitionsvertrags erfüllt sein soll mit einer Anhebung des Landesblindengelds um 25 Euro. Das kam nun sehr kurzfristig auf die Agenda der 28. Tagung des Landtags.
Warum können sich die Betroffenen darüber nicht freuen? Warum empfinden sie das vielmehr als zynisch und unredlich?
Am Anfang der Legislaturperiode, am 28.09.2022, war in einer Mitteilung des Ministeriums noch zu lesen: „Touré appellierte an das Parlament, die anstehenden Beratungen für den Landeshaushalt 2023 zu nutzen, um eine Erhöhung des Landesblindengeldes bereits für das kommende Jahr auf den Weg zu bringen.“
Nachdem mehr als zwei Jahre lang gar nichts ging, haben sich die Regierungsfraktionen nach einer Ausschusssitzung vom 28.11.2024 immerhin so weit bewegt, der Aufforderung der Opposition wenigstens teilweise nachzukommen. 9,4 Million Euro waren und sind eingeplant. Bei einem Blindengeld von 300 € würden davon nur 6,4 Millionen ausgegeben. Mit der Erhöhung um ganze 25 Euro steigt diese Ausgabe auf voraussichtlich 7,8 Millionen Euro. Bleibt nach wie vor eine nicht in Anspruch genommene Differenz. So war es auch in den vorangegangenen Jahren. Was macht das Land mit den nicht beanspruchten Mitteln?
Zugebilligt wird den Betroffenen ein Betrag, der die Teuerung der letzten Jahre keinesfalls ausgleicht. Beim blindheitsbedingten Nachteilsausgleich bleibt Schleswig-Holstein mit Abstand das traurige Schlusslicht. Das ist eine späte Folge drastischer Kürzungen, die noch weiter zurückliegen. Seitdem das Blindengeld i. J. 2005 von 450 € gekürzt wurde hat sich Schleswig-Holstein von bundesweit anerkannten Richtwerten abgekoppelt.
Die geringe Anhebung, mit der nicht mal die geplanten Haushaltsmittel ausgeschöpft werden, jetzt als Erfüllung der Koalitionsvereinbarung zu feiern, macht uns fassungslos. „Wir müssen weiter im Gespräch bleiben“, wendet sich Dr. Jürgen Trinkus als Vorsitzender des BSVSH, der Selbsthilfeorganisation der blinden und sehbehinderten Menschen in Schleswig-Holstein an die verantwortlichen Politiker, „um das Blindengeld nach Jahrzehnten der Zurücksetzung wenigstens auf Bundesdurchschnitt anzuheben. Wir werden jedenfalls weiter dabei sein, wenn der Landtag – wie nun am 13.12.2024 unseren Nachteilsausgleich verhandelt.“
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Dr. Jürgen Trinkus, Tel. 0170 472 91 87;